Energieausweis beim Verkauf und Vermietung von Immobilien
Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien verpflichtend. Im Folgenden haben wir wichtige Informationen für Eigentümer, Verkäufer und Kaufinteressenten zusammengestellt.
Der Energieausweis – Ihre Information zur Energieeffizienz
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz einer Immobilie und zeigt, wie viel Energie für Heizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Je grüner die Farbskala auf dem Energieausweis, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Bei Wohnungen bezieht sich der Energieeffizienzkennwert immer auf das gesamte Gebäude, daher sind Rückschlüsse auf einzelne Wohneinheiten nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen an den Energieausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre berücksichtigt. Für Gebäude ab dem Baujahr 1977 ist der Verbrauchsausweis zulässig, ältere Gebäude benötigen einen Bedarfsausweis. Der Energieausweis enthält auch Empfehlungen für Modernisierungen und Vergleichswerte für ähnliche Gebäude. Bedarfsausweise sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden.
Wissenswertes für Kaufinteressenten
Kaufinteressenten sollten den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung einer Immobilie einsehen. Dies ermöglicht den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude und gibt einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten.
Unser Service für Sie
Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, übernehmen wir gerne die Kosten für die Erstellung des Energieausweises.
Kontaktieren Sie uns hierfür gerne für weitere Informationen und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Immobilie effizient zu verkaufen oder zu vermieten.

